Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Hofmann Sanitärtechnik GmbH

Stand: Juli 2026

1. Einführung und Annahme der Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Hofmann Sanitärtechnik GmbH, Kärntner Straße 18, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich („wir“, „uns“) und ihren Kunden („Kunde“, „Sie“) im Zusammenhang mit der Erbringung von Sanitär-, Installations- und damit verbundenen Dienstleistungen.

Mit der Beauftragung, Annahme eines Angebots, Unterzeichnung eines Auftragsformulars oder Inanspruchnahme unserer Leistungen erkennt der Kunde diese AGB als verbindliche Vertragsgrundlage an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen.

Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als auch für Unternehmer, sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.

2. Leistungsumfang

Die Hofmann Sanitärtechnik GmbH erbringt insbesondere folgende Leistungen:

Der konkrete Leistungsinhalt, Umfang, Ausführungsort, Termin sowie allfällige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Serviceeinsatz oder einer sonstigen gesonderten Vereinbarung.

Technische Änderungen, angemessene Abweichungen sowie die Verwendung gleichwertiger Materialien und Ersatzteile bleiben vorbehalten, sofern dadurch der vertraglich geschuldete Zweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Sofern behördliche Genehmigungen, Mitwirkungen Dritter, bauliche Vorleistungen oder Zugänge erforderlich sind, sind diese vom Kunden rechtzeitig sicherzustellen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

3. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß bereitzustellen. Dazu zählen insbesondere Angaben zu Leitungsführungen, Vorschäden, Zugangssituationen, bekannten Mängeln, Gefahrenquellen und bereits durchgeführten Arbeiten.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass:

Der Kunde ist verpflichtet, Schäden, Mängel oder Auffälligkeiten unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde notwendige Mitwirkungshandlungen, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; daraus entstehende Mehrkosten können gesondert in Rechnung gestellt werden.

Der Kunde haftet für Schäden, die durch unrichtige Angaben, fehlende Mitwirkung, unsachgemäße Eigenleistungen oder unzureichende Sicherung von Gegenständen entstehen, soweit wir diese nicht zu vertreten haben.

4. Zahlungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgen Abrechnung und Zahlung gemäß dem jeweils vereinbarten Angebot, Auftragsbestätigung oder nach tatsächlichem Aufwand auf Basis unserer zum Zeitpunkt der Leistung geltenden Preise.

Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, ohne Abzug und innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Barzahlung, Überweisung oder andere ausdrücklich akzeptierte Zahlungsmethoden sind zulässig.

Zusätzliche Leistungen, Mehrarbeiten, Anfahrten, Notdiensteinsätze, Materialkosten sowie Leistungen infolge unrichtiger Angaben oder erschwerter Ausführung werden gesondert verrechnet.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen nach österreichischem Recht zu verlangen. Gegenüber Unternehmern können darüber hinaus Mahn- und Inkassokosten sowie alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten geltend gemacht werden.

Wir sind berechtigt, bei berechtigtem Anlass angemessene Vorschüsse oder Teilzahlungen zu verlangen. Der Kunde ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Verbrauchern nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu.

5. Widerrufs-, Storno- und Rückerstattungsbedingungen

Verbraucherrechtlicher Hinweis: Soweit ein Vertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume abgeschlossen wird, können gesetzliche Rücktritts- bzw. Widerrufsrechte nach Maßgabe des österreichischen Verbraucherrechts bestehen. Über diese Rechte wird der Kunde im Einzelfall gesondert informiert.

Das Widerrufsrecht kann insbesondere vorzeitig erlöschen oder eingeschränkt sein, wenn wir auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung begonnen haben und der Kunde entsprechend gesetzlich aufgeklärt wurde.

Bei Stornierungen durch den Kunden gelten, soweit gesetzlich zulässig, folgende Grundsätze:

Rückerstattungen erfolgen nur für Beträge, die wir nach Gesetz oder vertraglicher Vereinbarung zurückzuzahlen haben. Eine Rückzahlung erfolgt grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde verwendet hat, sofern nichts anderes vereinbart wird.

6. Haftungsbeschränkungen

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder reine Vermögensschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

Für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, nachträgliche Veränderungen, mangelnde Wartung, bauliche Mängel, verdeckte Vorschäden, Frost, Druckschwankungen, Fremdeingriffe oder nicht von uns gelieferte/abgenommene Materialien entstehen, haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

7. Geistige Eigentumsrechte

Alle von uns erstellten Angebote, Pläne, Skizzen, Berechnungen, Leistungsbeschreibungen, Fotos, Texte und sonstigen Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Diese Unterlagen dürfen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt, weitergegeben, veröffentlicht noch für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden.

Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Schutzrechte Dritter berührt werden, ist der Kunde verpflichtet, uns auf bekannte Schutzrechts- oder Nutzungsbeschränkungen hinzuweisen.

8. Datenschutz und Privatsphäre

Der Schutz personenbezogener Daten hat für die Hofmann Sanitärtechnik GmbH hohe Priorität. Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzrechts.

Personenbezogene Daten werden insbesondere zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung von Verträgen, zur Kommunikation, Rechnungslegung, Terminorganisation, Dokumentation von Leistungen sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.

Je nach Art der Leistung kann es erforderlich sein, Daten an verbundene Dienstleister, Subunternehmer, Lieferanten, Behörden oder Versicherungen weiterzugeben, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Betroffenenrechten, Speicherdauer und Kontaktmöglichkeiten finden sich in unserer gesonderten Datenschutzerklärung, sofern vorhanden.

9. Höhere Gewalt

Wir haften nicht für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen, die außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs liegen.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Feuer, Überschwemmungen, Sturm, Krieg, Terror, Streik, Aussperrung, Pandemien, behördliche Anordnungen, Lieferengpässe, Ausfall von Energie- oder Kommunikationsnetzen sowie unvorhersehbare Störungen im Betriebsablauf.

In solchen Fällen verlängern sich Leistungsfristen angemessen. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als angemessen an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern eine Leistungserbringung dadurch dauerhaft unmöglich oder unzumutbar wird. Bereits erbrachte Teilleistungen sind zu vergüten.

10. Änderungen dieser Bedingungen

Wir sind berechtigt, diese AGB bei sachlicher Notwendigkeit zu ändern, insbesondere bei Anpassungen an Gesetzesänderungen, Rechtsprechung, Leistungsänderungen oder organisatorische Abläufe.

Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form mitgeteilt. Für laufende Verträge gelten Änderungen nur, wenn der Kunde ihnen zustimmt oder wenn zwingendes Recht dies erlaubt. Für neue Vertragsabschlüsse gelten jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen AGB.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, soweit dem nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Für Verträge mit Unternehmern wird als ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Klagenfurt am Wörthersee vereinbart.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregeln. Zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie anwendbar sind.

12. Kontaktinformationen

Hofmann Sanitärtechnik GmbH
Kärntner Straße 18
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Österreich

E-Mail: [email protected]
Telefon: +43 463 51 78 24

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Soweit eine ergänzende Vertragsauslegung erforderlich ist, werden die Parteien eine Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

7/16/2026 Startseite